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Zu den unsäglichen Distanzierungen von Verlinkungen ("Hamburger Urteil" oder "Disclaimer")
In grauer (Internet-

Also: wenn ich jemanden ans Auto knalle und mich davon distanziere, bin ich nicht fällig??
In dem angesprochenen Urteil (1998) soll der Beklagte eine Linksammlung angelegt haben zur Herabwürdigung eines anderen und sich von dieser Meinungsmache dann distanziert haben, was das Gericht so als nicht möglich ansah. Also kann man sich durch einen "Disclaimer" gerade nicht von den verlinkten Inhalten distanzieren! Diese Distanziererei ist eine deutsche Internet-
Sollten auf irgendeiner verlinkten Website allerdings illegale Inhalte auftauchen und ich erhalte davon Kenntnis, so werde ich den Link umgehend entfernen (aber nicht darunterschreiben "davon distanziere ich mich aber....").